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Für geschlossene Gruppen mit 10 bis 15 Teilnehmenden führen wir die Erste-Hilfe-Lehrgänge nach Ihren Terminwünschen durch. Die Kurse können sowohl in unseren Ausbildungsräumen in Lüchow oder Dannenberg stattfinden als auch in ihrem Betrieb oder in ihrer Einrichtung (Inhouse-Lehrgang).
Folgende Voraussetzungen müssen für einen Inhouse-Lehrgang erfüllt/vorhanden sein:
Für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte werden die Lehrgangskosten für Ersthelfer in der Regel von der zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse übernommen. In vielen Fällen können Sie das Standardformular benutzen, welches Sie hier downloaden können.
Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaften Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege (BGW), Berufsgenossenschaft Nahrungsmittelindustrie und Gastgewerbe (BGN), sowie der Landesunfallkassen bzw. Gemeideunfallversicherungen nehmen bitte zunächst Kontakt zu uns auf.
Da wir unsere Lehrgänge mit vielen praktischen Übungen durchführen (Verbände, stabile Seitenlage), kommen die Teilnehmenden durchaus in näheren Kontakt (weniger als 1,5 Meter) zueinander. Deswegen empfehlen wir weiterhin eine FFP2-Maske mitzubringen, um sich zu schützen.
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Preisliste für die Mehrkostenpauschale für Erste-Hilfe-Kurse außerhalb unserer Schulungsräume